Nice try, Verbraucherzentrale!

And now for something completely different, um es mit Monty Python zu sagen. Nach langem Zögern, reiflichem Überlegen und eingehender Beratung hatte ich Ende des vergangenen Jahres den Beschluss gefasst, mir eines dieser nahezu omnipotenten Wischtelefone zuzulegen, ohne die ja kaum noch ein mondäner Mensch das Haus verlässt. Ein Samsung Galaxy SII (i9100) sollte es sein. Nun gehöre ich zu den Leuten, die neuen technischen Gerätschaften bevorzugt, wenn auch nicht ausschließlich, nach dem Prinzip »learning by doing« zuleibe rücken und vor allem daumendicke Gebrauchsanweisungen schätzen wie Fußballer einen Kreuzbandriss. Umso erfreuter war ich daher, als ich vom zweiten Radioprogramm des Westdeutschen Rundfunks darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gegen eine Gebühr von schlappen fünf Euro (plus Versand) Kurzanleitungen für die gängigsten Smartphone-Modelle bereithält. Ein Blick auf die Website der nämlichen Einrichtung bestätigte diesen Hinweis.

Also bestellte ich per E-Mail einen solchen kompakten Leitfaden unter Angabe der genauen Typbezeichnung meines Telefons – und staunte nicht schlecht, als ich statt der Broschüre eine Antwortmail der Verbraucherzentrale erhielt, in der es hieß, man führe »die Kurzanleitung für Ihr Handy nicht«, denn »Ihr Handymodell ist noch nicht analysiert worden«. War das schon einigermaßen verwunderlich angesichts der Tatsache, dass das besagte Samsung-Smartphone nicht erst gestern auf den Markt geworfen worden war und darüber hinaus allenthalben glänzende Kritiken erhalten hatte, so stieg die Zahl meiner Stirnfalten noch, als ich die folgenden Zeilen las: »Wir können Ihnen lediglich vorschlagen, dass Sie Ihr Handy zusammen mit der Gebrauchsanweisung, Aufladevorrichtung und PIN-Nr. als Päckchen an die unten angegebene Adresse schicken. Telecomputer marketing wird sich bemühen, das Handy schnellstens zu analysieren und eine neue Kurzanleitung zu erstellen. Handy und die neue Kurzanleitung werden schnellstens zurückgeschickt. Als Dankeschön erhalten Sie die Kurzanleitung gratis.«

Ein grandioser Vorschlag, ungefähr so brillant wie die Idee, einem von meiner Bank beauftragten externen Unternehmen sämtliche relevanten Unterlagen inklusive der Geheimzahl zukommen zu lassen, sollte ich einmal ein Problem mit dem Online-Banking haben. Datenschutz ist schließlich was für Weicheier! Außerdem: Wer würde nicht gerne die Firma Telecomputer marketing mit Sitz in Essen darin unterstützen, für die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. kleine Manuals anzufertigen, und dabei noch tagelang auf sein neues Smartphone verzichten? Zumal »als Dankeschön« ein veritabler Gewinn herausspränge: Der Versand per DHL-Paket – ein Päckchen käme, weil unversichert, nicht in Frage – kostet 4,90 Euro; das würde bei einer Gebühr von fünf Euro für die Kurzanleitung plus einem Euro für den Versand immerhin zu einer Marge von einem Euro und zehn Cent führen. Und man hätte auch noch einen echten Beitrag zum virtuellen Gemeinwohl geleistet. Wer könnte da widerstehen?

Die Antwort: Ich. Fuck you, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.! Da will man einmal eure Dienste in Anspruch nehmen, und dann das. Ich wünsche euch von Herzen das gleiche Schicksal wie dem Stuttgarter Hauptbahnhof, aber wahrscheinlich züchtet ihr im Foyer ein paar Juchtenkäfer, um das zu verhindern. Allerdings könnt ihr alles wiedergutmachen: Schickt mir einfach per Postkarte die Zugangsdaten für eure Website, dann lösche ich die oben erwähnte Pressemitteilung. Als Dankeschön erhaltet ihr das Passwort gratis zurück, und zwar über mein Wischtelefon, das ich mir inzwischen untertan gemacht habe. Da nich’ für!