Alles Gewalt, oder was?

Wie eine Kasseler SPD-Stadtverordnete einmal die Judenvernichtung mit den Militärschlägen gegen die Taliban verglich, ihr anschließendes Dementi unversehens zu einer Bekräftigung ihrer Thesen geriet und sie nun einem Journalisten die Verbreitung dieser Tatsachen gerichtlich untersagen lassen will.

Es ist ein beliebtes, regelmäßig wiederkehrendes Spielchen in der Politik, erst eine vollkommen eindeutige Aussage zu treffen, um sich dann – wenn sie in kritischer Absicht zitiert wird oder gar zu einem gerüttelt Maß an öffentlicher Empörung führt – missverstanden oder falsch interpretiert zu fühlen. Ein diesbezüglich gutes Beispiel ist der EU-Handelskommissar und vormalige belgische Außenminister Karel de Gucht: Der hatte unlängst in einem Interview geäußert, die meisten Juden – auch die, so wörtlich, „gemäßigten“ und „freisinnigen“ – seien veritable Rechthaber, vor allem in Bezug auf den Nahostkonflikt, verfügten jedoch leider über die „bestorganisierte Lobby“ in den USA. Als er für diese antisemitischen Tiraden kritisiert wurde, behauptete de Gucht, er habe die jüdische Gemeinschaft nicht stigmatisieren wollen – nachdem er genau das getan hatte –, und fügte hinzu: „Ich bedaure, dass die von mir gemachten Kommentare in einem Sinne gedeutet wurden, den ich nicht beabsichtigt hatte.“ Welche Absicht er stattdessen verfolgt haben will, ließ er offen.

Was für den Makrokosmos namens Weltpolitik gilt, gilt für den Mikrokosmos namens Lokalpolitik erst recht, zumal dann, wenn in ihm waghalsige Ausflüge in die Geschichte unternommen werden. Zu Ostern marschierte einmal mehr die Friedensbewegung bundesweit auf, auch in Kassel. Rund 600 Menschen – so berichtete die früher der IG Metall gehörende, inzwischen privat betriebene und deshalb unabhängige Internetzeitung Nordhessische seinerzeit – fanden sich dort zusammen, um gegen den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan zu demonstrieren. Mit dabei war auch die Kasseler SPD-Stadtverordnete Monika Junker-John, die am Holocaust-Mahnmal „Die Rampe“ eine Rede hielt (Foto oben). Darin habe sie, so der verantwortliche Redakteur und Herausgeber der Nordhessischen, Martin Sehmisch, den Judenmord mit dem Afghanistan-Krieg verglichen:

Nachdem sie zunächst auf die Vernichtung eines Großteils der europäischen Juden durch die Nationalsozialisten hingewiesen hatte, fragte sie: „Was hat das mit Afghanistan zu tun?“ Ihre Antwort: „Es ist organisierte Gewalt von Menschen gegen Menschen.“ Die Menschen bekämen nicht vermittelt, was der Krieg in Afghanistan wirklich bedeute. „Krieg riecht nach verbrannten Häusern und verbranntem Fleisch“, sagte sie. Zurückkommend zu ihrem Vergleich, sagte sie: „Das ist der gemeinsame Nenner: Dass wir zu wenig erschrecken über das Schrecken.“

Zwei Tage nach der Veröffentlichung des Berichts meldete sich Junker-John in der Kommentarspalte des Beitrags mit einer Beschwerde zu Wort: Sie habe mitnichten „den Krieg in Afghanistan in die Nähe des Völkermordes an den Juden rücken wollen“. Richtig sei vielmehr: „Ich habe in meiner Rede als möglichen gemeinsamen Oberbegriff beider historischer Ereignisse die organisatorische Gewalt von Menschen gegen Menschen genannt.“ Anschließend habe sie „ausführlich die vollkommene Unterschiedlichkeit, also auch Unvergleichbarkeit der Ereignisse betont“. Denn „ein Vergleich zwischen der Judenverfolgung und -vernichtung und dem Krieg in Afghanistan“ sei „unbrauchbar, unpassend und absurd“.

Nun ergibt es bekanntlich nur dann einen Sinn, nach einem „gemeinsamen Oberbegriff“ zu suchen, wenn all das, was darunter gefasst werden soll, gewisse Ähnlichkeiten aufweist, also miteinander vergleichbar ist. Denn ansonsten ist das Unterfangen Oberbegriff von vornherein zum Scheitern verurteilt. Und tatsächlich gesteht Junker-John ja auch freimütig, in ihrer Rede sowohl die Vernichtung der Juden als auch die Militärschläge gegen die Taliban unter dem Terminus „organisatorische Gewalt von Menschen gegen Menschen“ zusammengefasst – und das heißt: sehr wohl miteinander verglichen, wenn nicht sogar gleichgesetzt – zu haben. Ohnehin lässt sich in die Kategorie „organisatorische Gewalt von Menschen gegen Menschen“ eine ganze Menge einordnen: Polizeieinsätze, das Einsperren in Gefängnisse, Hartz IV, überhaupt die ganze Veranstaltung namens Staat, aber auch Ausschreitungen beim Fußball, Raubüberfälle oder die Sozialdemokratie als solche. Und natürlich Auschwitz, Majdanek, Treblinka und Sobibór hier sowie den Waffengang gegen die Taliban dort (nicht aber das Treiben der Taliban selbst, wie es scheint). Ist ja auch irgendwo alles das Gleiche, nicht wahr?

Mag sein, dass Junker-John in einem lichten Moment tatsächlich bemerkt hat, wie „unbrauchbar, unpassend und absurd“ es ist, die versuchte Befreiung eines Landes von einer islamistischen Terrorherrschaft in einem Atemzug mit der nationalsozialistischen Vernichtungstätigkeit zu nennen (und damit de facto einmal mehr zu behaupten, die Muslime seien die Juden von heute), noch dazu vor einem Holocaust-Mahnmal. Trotzdem besteht sie auch im Nachhinein auf ihrem „gemeinsamen Oberbegriff“, der nicht mehr aussagt, als dass Gewalt im Allgemeinen und Krieg im Besonderen irgendwie immer voll doof sind – eine Erkenntnis, die sich ungefähr auf dem Niveau altkluger Fünftklässler bewegt. Das wäre an sich nicht so schlimm – schließlich teilt die SPD-Stadtverordnete diese Verfasstheit mit vielen Parteigenossen, und längst nicht nur mit denen –, hätte Junker-John nicht auch noch gegen die Nordhessische respektive deren Herausgeber Martin Sehmisch geklagt, um eine Unterlassungserklärung und einen Widerruf zu erreichen.

„Sich dem nicht zu beugen, ist im Sinne einer wahrheitsverpflichteten, kritischen und freien Berichterstattung richtig“, teilte die Zeitung nun mit. Aber es sei auch ein finanzielles Wagnis, „denn alles andere als die gerichtliche Zurückweisung der Klage würde unseren Autor ziemlich viel Geld kosten“. Und weil sich nie absehen lässt, wie deutsche Gerichte in solchen Fällen urteilen, hat die Nordhessische respektive ihr Trägerverein einen Spendenaufruf verfasst. Sollte der Prozess gewonnen werden und sollten die Kosten demzufolge von Monika Junker-John zu tragen sein, werden Spenden bis zu einer Höhe von zehn Euro an die Reporter ohne Grenzen weitergeleitet; darüber hinausgehende Zuwendungen werden zurückgezahlt. Wer die Nordhessische und ihren Herausgeber finanziell unterstützen möchte, möge sein Online-Banking mit folgenden Daten füttern:

Kontoinhaber: Nordhessen Media e.V.
Kontonummer: 603 600
Kasseler Bank (BLZ: 520 900 00)
Verwendungszweck: Kasseler Vergleich

Bei Spenden ab 10,01 Euro sollen zusätzlich die Kontonummer und die Bankleitzahl im Feld „Verwendungszweck“ angegeben werden.

Foto: © Nordhessische.