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Im Namen des Durchschnittslesers

9. September 2008 von Lizas Welt

Es ist schon ein komisches Urteil, das das Kölner Landgericht da vergangene Woche im Rechtsstreit zwischen Evelyn Hecht-Galinski und Henryk M. Broder gesprochen hat. Kurz zusammengefasst, besagt es: Broder darf die Tochter des verstorbenen früheren Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Heinz Galinski, antisemitisch nennen, wenn er es begründet. Eine solche Begründung habe in seinem auf der Achse des Guten veröffentlichten Beitrag jedoch gefehlt. Fast alle großen deutschen Zeitungen berichteten über die Entscheidung in der Domstadt, doch der Tenor fiel völlig unterschiedlich aus: Für einige musste Broder eine Niederlage einstecken, andere schrieben von einem Sieg, und manche sahen ein Unentschieden. Gemessen daran, dass Hecht-Galinski (Foto, rechts) dem Publizisten (links im Bild) seine Einschätzung grundsätzlich untersagen lassen wollte, war es wohl eher sie, die als Verliererin aus dem von ihr selbst angestrengten Prozess hervorging. Dass sie das anders sah, ist ihr gutes Recht; Weltfremdheit ist schließlich nicht strafbar.

Das Urteil hat allerdings noch weiterreichende Folgen als die unmittelbar juristischen. Denn wenn es Bestand haben sollte, stirbt die literarische Gattung Polemik einen qualvollen Tod. Polemik ist gehobene Streitkunst; sie spitzt einen Sachverhalt lustvoll-pointiert zu und ist dabei mit Absicht unsachlich. Ihre Lektüre setzt einen informierten, mündigen und im besten Sinne des Wortes selbstbewussten Konsumenten voraus. Es gibt hierzulande nur ganz wenige brillante Polemiker, und Broder ist ohne Zweifel einer von ihnen. Wer seine Texte liest, erwartet, was ihn erwartet. Das Kölner Landgericht jedoch sah das anders und berief sich auf einen – nie und nirgends näher definierten, aber offenbar für vollständig dumm gehaltenen – „Durchschnittsleser“, der, wenn man ihm Belege vorenthalte, gleichsam automatisch genasführt werde. Broder hingegen sprach diesem „Durchschnittsleser“ deutlich mehr Aufgeklärtheit zu, indem er schrieb: „Jeder Kölsche Jeck mit zwei Promille im Blut würde sogar an Weiberfastnacht erkennen, dass Frau EHG eine hysterische, geltungsbedürftige Hausfrau ist, die für niemanden spricht außer für sich selbst und dabei auch nur Unsinn von sich gibt. Ihre Spezialität sind antisemitisch-antizionistische Gedankenlosigkeiten, die zurzeit mal wieder eine kurze Konjunktur haben.“

Folgt man der Sichtweise des Gerichts, muss demnächst vermutlich jede zugespitzt formulierte Behauptung, jede nonkonforme These, jede luzide Erkenntnis mit einem ganzen Fußnotenapparat versehen werden, wenn ein Gerichtsverfahren vermieden werden soll. Das ist ein intellektuelles Armutszeugnis. Die Kunst des formvollendeten und literarisch wertvollen Beleidigens, sie wird in Deutschland einfach nicht geschätzt. Stattdessen wird eine gezielte und unzweifelhaft erkennbare Polemik allzu oft mit einem Angriff auf das Persönlichkeitsrecht oder gar die Menschenwürde verwechselt und die Jurisprudenz angerufen. So hat es auch Evelyn Hecht-Galinski gehandhabt. Das ist insofern bemerkenswert, als sie selbst keine der zahlreichen Gelegenheiten auslässt, um ihre abstrusen Verschwörungstheorien und perversen Vergleiche Israels mit dem Naziregime öffentlich in markige Worte zu kleiden – um sogleich vernehmlich „Maulkorb“ und „Israel-Lobby“ zu keifen, wenn ihr jemand auf die Schliche kommt und ihre desaströsen Ergüsse das nennt, was sie sind. Hecht-Galinski teilt aus, kann aber nicht einstecken, ganz im Gegensatz zu Broder.

Der Streit der beiden hat in den Medien ein beträchtliches Echo erfahren; keine größere deutsche Tageszeitung, die sich nicht in irgendeiner Form zu ihm geäußert hätte. Die meisten ergriffen dabei implizit oder explizit Partei für Hecht-Galinski. Am weitesten gingen Patrick Bahners in der FAZ und Thomas Steinfeld in der Süddeutschen Zeitung:* Beide warfen Broder vor, mit dem Antisemitismus-Vorwurf eine Kritik an Israel verhindern und „Israelkritiker“ einschüchtern zu wollen. Beide rügten seinen polemischen Ton. Beide fanden es de facto schlimmer, jemanden als Antisemiten zu bezeichnen, als Antisemit zu sein. Und beide drückten sich – wie auch die Kölner Richter – vor der Beantwortung der entscheidenden Fragen: Hat Broder in der Sache Recht oder nicht? Wo hört eine zulässige Kritik an Israel auf, und wo fängt Antisemitismus an? Und ist Judenhass auch unter Juden möglich?

„Das ist inzwischen ein eingespieltes Muster der nichtjüdischen deutschen Debatte über Israel: Man thematisiert Stilfragen und strickt an der Legende von der Antisemitismuskeule, die angeblich alle mundtot macht“, schrieb Clemens Wergin im mit Abstand besten Kommentar zur Causa Hecht-Galinski versus Broder. Die Behauptung, Kritik an Israel sei in Deutschland nicht möglich, „ist aber inzwischen selbst zu einer Keule geworden, mit der unliebsame Kritik an der Kritik an Israel weggewischt wird“, befand er. Und weiter: „Eine ‚freie Debatte’ wäre nach Meinung der Bahners und Steinfelds wohl erst dann gegeben, wenn man Israel kritisieren kann, ohne überhaupt Widerspruch zu ernten.“ Dass das Image Israels in Deutschland so schlecht sei wie in kaum einem anderen Land Europas, spreche jedoch nicht gerade dafür, dass der jüdische Staat besonders geschont wird. Weil es schwer sei, „die verworrenen Äußerungen Hecht-Galinskis über Israel und die weltweite ‚jüdische Lobby’ zu verteidigen, was sie möglicherweise gern täten“, betrieben Steinfeld, Bahners und andere „das, was man im Englischen ‚character assassination’ nennt“, urteilte Wergin. „Und sie begeben sich auf das Gebiet der vorgeschobenen Gründe und raunenden Behauptungen. Aufklärung sieht anders aus. Es wird aber gänzlich zur Heuchelei, wenn man Broder erst persönlich diffamiert, um hernach die Verluderung der deutschen Debattenkultur zu beweinen.“

Es ist darüber hinaus bezeichnend, dass kaum ein Kommentator die Arbeitsdefinition des EUMC (European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia) zum Antisemitismus heranzog, um Hecht-Galinskis Äußerungen und damit auch Broders Einschätzung zu beurteilen. Der Grund liegt auf der Hand: Nach dieser Definition, die den EU-Staaten eine offiziöse Richtschnur sein soll, werden unter anderem der Vergleich Israels mit dem Nationalsozialismus, die Dämonisierung des jüdischen Staates, der Vorwurf, Juden verhielten sich zu Israel loyaler als gegenüber den Staaten, in denen sie leben, sowie die Behauptung einer jüdischen Kontrolle der Medien und Politik als antisemitisch eingestuft – und damit fraglos auch Evelyn Hecht-Galinskis Statements. Als prominente jüdische Kronzeugin hätte sie also ausgedient. Und das wollen in Deutschland nur wenige – schließlich weiß selbst der Durchschnittsleser am besten, wer Antisemit ist. Und vor allem: wer nicht.

* Thomas Steinfeld: Unter Lautsprechern. Die neuen Dissidenten und ihr Kampf gegen die Vernunft, in: Süddeutsche Zeitung vom 4. September 2008, Seite 11 (nur Printausgabe).

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